Guten Morgen,
an dem Grundstück lastet eine Straßenlandauflassungsvormerkung für die Gemeinde. Diese wurde bei Anlegung von Wohnungseigentum auf alle Wohnungsgrundbuchblätter übertragen. Nunmehr beantragt ein Wohnungseigentümer, die Vormerkung hinsichtlich seines Wohnungs-eigentums zu löschen und legt eine entsprechende Löschungsbewilligung der Gemeinde vor.
M.E. lastet die Vormerkung hier doch immer noch am Gesamtgrundstück, so dass ich eine Löschungsbewilligung der Gemeinde für alle Wohnungsgrundbuchblätter und Löschungsanträge aller WEigter brauche (so auch für eine Dienstbarkeit: Schöner/Stöber, Rn. 2949a).
Richtig?