Löschung einer Vormerkung an einzelnem Wohnungseigentum

  • Guten Morgen,
    an dem Grundstück lastet eine Straßenlandauflassungsvormerkung für die Gemeinde. Diese wurde bei Anlegung von Wohnungseigentum auf alle Wohnungsgrundbuchblätter übertragen. Nunmehr beantragt ein Wohnungseigentümer, die Vormerkung hinsichtlich seines Wohnungs-eigentums zu löschen und legt eine entsprechende Löschungsbewilligung der Gemeinde vor.

    M.E. lastet die Vormerkung hier doch immer noch am Gesamtgrundstück, so dass ich eine Löschungsbewilligung der Gemeinde für alle Wohnungsgrundbuchblätter und Löschungsanträge aller WEigter brauche (so auch für eine Dienstbarkeit: Schöner/Stöber, Rn. 2949a).

    Richtig?

  • M.E. lastet die Vormerkung hier doch immer noch am Gesamtgrundstück, so dass ich eine Löschungsbewilligung der Gemeinde für alle Wohnungsgrundbuchblätter und Löschungsanträge aller WEigter brauche ...

    Sehe ich auch so. Erfüllen können den Anpruch nur alle Eigentümer gemeinsam. Belastungsgegenstand ist daher zwingend das gesamte Grundstück (Schöner/Stöber Rn 1502; "Die Vormerkung wird eingetragen am Grundstück [...] , bezüglich dessen ein Anspruch auf dingliche Rechtsänderung begründet wird. Die Auflassungsvormerkung wird also bei dem den Gegenstand der Veräußerung bildenden Grundstück eingetragen."). Entsprechend kann die Vormerkung später auch nicht an einem Miteigentumsanteil gelöscht werden.

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