[h=2]Erbe mit unbekanntem Aufenthalt und Erben in den USA[/h]
Der Erblasser hinterlässt Grundbesitz und sonstiges Vermögen in nicht unerheblichem Umfang. Es besteht keine Nachlasspflegschaft.
Es sind zahlreiche Erben vorhanden.
Ein Erbe ist nur namentlich bekannt, sonst aber unbekannten Aufenthalts. Keiner der anderen Erben hat Kontakt zu ihm.
Drei Erben sind namentlich sowie anschriftlich bekannt und leben in den USA.
Zwei Erben vor Ort wären bereit, einen Erbscheinsantrag zu stellen.
1) Kann bzgl. dem Erben mit unbekanntem Aufenthalt nun ein Verfahren gem. § 2358 Abs. 2 BGB eingeleitet werden? Wenn ja, wie ist der genaue Ablauf?
2) Mit welchen Urkunden ist das Erbrecht der Erben in den USA nachweisbar und wer muss diese beibringen?