Liebe Kolleginnen und Kollegen,
und wieder einmal brauche ich Eure Ideen.
Sachverhalt: Betreuter wird vollumfänglich vertreten und ist nicht anhörungsfähig. Dieser hat zu 1/2 eine Eigentumswohnung in Gran Canaria geerbt. (2009) Die beiden Miterben versuchten bereits seit 2009 diese Wohnung zu veräußern, was jedoch immer an der Bürokratie (betreuungsgerichtliche Genehmigung (Zeitaufwand) scheiterte. Die Käufer traten dann zurück. Mittlerweile sank der Verkaufspreis (lt. Aussagen der Beteiligten) von anfänglich 63.000 EUR auf (evtl.) 30.000 EUR. Weiterhin sind bereits Verbindlichkeiten über 12.000 EUR aufgelaufen. Leider kollidiert hier jedoch das spanische Recht (Grundstücksverkauf) mit dem deutschen Recht. Lt. spanischem Recht wird ein anwaltlicher Vorvertrag geschlossen, welcher jedoch sofortige Wirksamkeit erlangt. Mein zuständiges Landgericht hat nunmehr entschieden, dass eine pauschale Vorabgenehmigung erteilt werden ( Kaufpreis, genaue Bezeichnung der Immobilie und Befristung der Genehmigung) und auf die Vorlage eines Sachverständigengutachtens verzichtet werden kann. Als Entscheidungsgrundlage reiche die " ... Einholung von Angeboten mehrerer, gegebenenfalls auch international tätiger renomierter Maklerbüros ..."
Problem:
Ich schaute bereits im Internet nach, und dort wird im Umkreis der Wohnung (5 km von San Bartolome de Tirajana) keine Wohnung unter 65.000 EUR angeboten. Natürlich spielt die Lage und das Alter des Gebäudes eine wichtige Rolle. Aber als Anhaltspunkte finde ich dies schon sehr interessant.
Derzeit liegen mir noch zwei Mitteilungen von Maklern vor wonach die Wohnfläche zwischen 27 qm und 53 qm (nur geringfügig!!!!!) unterscheidet.
Seht ihr eine Möglichkeit, dass ich mich hier vernüntig absichern kann und nicht in Amtshaftung gerade.
Erster Gedanke: Auslandsberührung - Richterzuständigkeit ( habe ich leider nichts gefunden)
Zweite Idee: Gegenbetreuer (Anwalt mit Partnerkanzlei in Spanien) bestellen - aber die betreuungsgerichtliche Genehmigung wird nicht ersetzt
Dritte Idee: Wird in Spanien zum Verkauf überhaupt eine betreuungsgerichtliche Genehmigung benötigt, oder wird der Kaufvertrag mit Unterschrift des Betreuers wirksam. Dann würde sich zwar der Betreuer in den Haftungsbereich begeben, aber ich hätte keine Handhabung.
Vierte Idee: Dienstreise zum Ortstermin - Dienstvorstand wollte mit, dafür war die Wohnung dann aber doch zu klein.
Fünfte Idee: Den Beteiligten auftragen, die Angebote von drei orts- bzw. Inselansässigen Maklern in übersetzter Fassung vorzulegen und dann einfach genehmigen. Aber dass ist doch sehr heiß, obwohl die Vorgaben der LG-Kammer halbwegs berücksichtigt worden sind.
Könnt Ihr mir Vorschläge unterbreiten wie ihr vorgehen würdet.
Danke für die Hilfe und ein schönes WE.