Wohnungsfreigabe

  • Hat jemand Erfahrung mit einer schnellen Wohnungsfreigabe. Also der Nachlasspfelger hat gesichtet und gesichert. Der Vermieter hat gekündigt und will nun schnellstmöglich die Wohnung wieder frei haben. Wie kann man sich da einigen. Gibt es da ein Formular. Der Nachlass ist noch nicht wirklich ermittelt. Es soll nur die Freigabe der Wohnung ungeräumt und gegen Überlassung des Kaution abgegeben werden. Gibt es dafür Standartformuulierungen. Braucht man eigentlich für die Vereinbarung eine egrichtliche Genehmigung (als Vergleich) oder erfolgt die Freigabe als einseitige Erklärung des Nachlasspflegers für die unbekannten Erben?

  • Ich empfehle dringend, einen Lehrgang zum Thema Nachlasspflegschaft zu besuchen und/oder sich zumindest ein Handbuch zu kaufen.

    Ich verweise auf:

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…lasspflegschaft

    http://www.b-d-n.de/

    http://www.nachlassakademie.de/

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

    Einmal editiert, zuletzt von TL (13. Juni 2013 um 16:30)

  • -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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