§765 a bei Kontopfändung eines nicht P-Kontos

  • Hallo Kollegen,
    Der Ehegatte der Schuldnerin hat beantragt die Kontopfändung (normales gemeinsames Konto, kein P-Konto) bezüglich seiner Erwerbsminderungsrente i.H.v. 630,27 € aufzuheben. Dummerweise ging seine Rente auf das gemeinsame Konto. Meine Kollegin hat daraufhin die Pfändung i.H. eines Teilbetrages von 370 € aufgehoben und die Auszahlung vom Drittschuldner an den Schuldner veranlasst. Das restliche Guthaben soll bis zur Entscheidung, nicht vom Drittschuldner ausgezahlt werden. Der Gläubiger hat sich nach Gewährung des rechtlichen Gehörs nicht geäußert. Ein P-Konto ist wohl jetzt beantragt.
    Was würdet Ihr bezüglich des Restes entscheiden auch aufheben? Oder den Antrag bezüglich des Restbetrages zurückweisen?
    Ich bin erst ein paar Tage neu in der Vollstreckung und habe im Forum auch nichts vergleichbares gefunden.
    Danke schonmal im Voraus

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