Hallo Zusammen,
hab hier ein Problem.
Bereits vor ca. 6 Jahren gab es einen Antrag zur Änderung der Teilungserklärung eine Eigentümergemeinschaft.
Dieser Antrag ist damals zurückgewiesen worden, da Zustimmungen von Berechtigten und Gläubigern nicht vorgelegt wurden.
Nunmehr haben diese Berechtigten das Eigentum erworden.
Andere Eigentümer sind weiter als Eigentümer eingetragen.
Jetzt kommt ein Antrag zum Vollzug dieser Teilungserklärung mit dem Hinweis, dass die neuen Eigentümer an die alten Beschlüsse nach § 23 WEG gebunden sind und daher nunmehr die Änderung der Teilungserklärung eingetragen werden soll.
Brauche ich dann tatsächlich keine Zustimmung der neuen Eigentümer (vormals Berechtigte) ???