Hallo kenne mich hier im Verfahren d. Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung leider überhaupt nicht aus.
Bei einem Beschluss, mit dem ein Gläubiger zum Verfahren beitritt, muss ich da die Höhe der Forderung dieses Gläubigers im Beschluss angeben?
Und muss ich eine Rangfolge des Beitritts bestimmen, wenn mehrere Beitrittbeschlüsse am selben Tag ergehen? Bzw. kann ich sogar nur einen Beitrittsbeschluss für alle Gläubiger machen?
Danke