Habe folgenden Sachverhalt:
Der Kindesvater ist verstorben. Testamentarischer Alleinerbe ist dessen minderjähriger Sohn (14 Jahre). Es ist Testamentsvollstreckung bis zum 25 Lebensjahr angeordnet. Als Testamentsvollstrecker hat der Kindesvater die Kindesmutter eingesetzt.
Diese soll die Geschäfte führen ohne dass das Familiengericht Einwirkungs- oder Bestimmungsmöglichkeiten hat, mit Ausnahme der durch Gesetz eingeräumten Rechte des Familiengerichts.
Die Nachlassabteilung fragt nun an, ob die Bestellung eines Ergänzungspflegers erforderlich ist.
Meiner Meinung nach muss kein Ergänzungspfleger bestellt werden, vgl. BGH, Beschluss vom 05.03.2013, XII ZB 2/07.
Was meint ihr dazu??