Wer Qualität bein PfÜB-Anträgen erwartet, sollte auch beim Erlass bzw. bei der Ausfertigung Entsprechendes abliefern.
Die im Anhang beigefügte Anlage zum PfÜB habe ich bereits mehrfach - von verschiedenen Amtsgerichten - auch noch nach Erlassdatum 01.07.2013 gesehen.
Eine tolle Diskussionsgrundlage mit dem Kunden, wenn man die Sozialleistungen (§ 55 SGB !) nicht auszahlen kann, oder?
Die weiteren veralteten Bezugnahmen auf § 850 k/l sowie den veralteten Freibetrag lassen wir jetzt mal außen vor.
Bitte die vorhandenen Altbestände entsorgen.