unkorrekte PfÜB-Anlagen

  • Wer Qualität bein PfÜB-Anträgen erwartet, sollte auch beim Erlass bzw. bei der Ausfertigung Entsprechendes abliefern.

    Die im Anhang beigefügte Anlage zum PfÜB habe ich bereits mehrfach - von verschiedenen Amtsgerichten - auch noch nach Erlassdatum 01.07.2013 gesehen.

    Eine tolle Diskussionsgrundlage mit dem Kunden, wenn man die Sozialleistungen (§ 55 SGB !) nicht auszahlen kann, oder?
    Die weiteren veralteten Bezugnahmen auf § 850 k/l sowie den veralteten Freibetrag lassen wir jetzt mal außen vor.

    :mad:

    Bitte die vorhandenen Altbestände entsorgen.

  • Vermutlich sind da Kollegen im Automatismus verfangen und haben nicht gemerkt, dass die Anlagen nicht mehr ganz taufrisch sind :D

    Ich kann deinen Ärger verstehen.

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