Aufgebot einer notariell beurkundeten Vollmacht

  • Ich brauche eure Hilfe, komme mit dieser Akte, eingetragen als Aufgebotsverfahren, nicht weiter..

    Habe folgenden Antrag:

    Mein Mandant hat mit der in Kopie anliegenden notariellen Urkunde vom .., Ur-Nr. .., des Notars .. , Frau Y Vollmacht zur Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu deren Gunsten für sein auf Blatt .. des Wohnungsgrundbuchs von .. eingetragenen Wohnungseigentum sowie gleichzeitig eine Auflassungsvollmacht für denselben Wohnsitz erteilt.

    Diese Vollmachten erkläre ich in Vollmacht meines Mandanten für kraftlos. Ich beantrage die Veröffentlichung der Kraftloserklärung zu bewilligen.

    Wisst ihr was zu tun ist???

    Ich habe mir bislang nur die Grundbuchakte beigezogen, um zu gucken, ob evtl. schon eine Vollmacht ausgenutzt wurde.. Eine Eintragung im Grundbuch ist bislang nicht erfolgt. Die Vollmachtnehmerin hatte zwar einen Antrag gestellt. Diesen jedoch nach einer gerichtlichen Zwischenvfg. wieder zurückgenommen..

  • Die Akte hat den Weg doch wieder zu mir gefunden :eek: ;)

    Der Richter hat einen entsprechenden Beschluss erlassen, in dem er die öffentliche Bekanntmachung der Kraftloserklärung der in der notariellen Urkunde enthaltenen Bevollmächtigung entsprechend den Vorschriften über die öffentliche Zustellung bewilligt.

    Die Geschäftsstelle fragt mich jetzt, was sie mit dem Beschluss anstellen muss.

    Idee: Ausfertigung an Antragssteller und öffentliche Bekanntmachung an der Gerichtstafel?! :gruebel: :gruebel:

    Was meint ihr??

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