Ich brauche Hilfe!
Wesentlicher Sachverhalt: 4 Schuldner A, B, C und D.
A, B, C von RA R und D von RA S vertreten. Terminsvormerkung an RA R und S. Daraufhin legt RA S Mandat nieder. Geschäftsstelle berichtigt Beteiligtenliste falsch und stellt nunmehr anstatt an D jetzt alles an C persönlich zu, obwohl der ja weiterhin durch RA R vertreten ist. Terminierung, Zuschlag, Anberaumung Verteilungstermin am 18.09.2013. Jetzt bekomme ich die Akte vorgelegt und stelle fest, dass der Zuschlag wegen § 83 Nr. 1 ZVG gar nicht hätte erteilt werden dürfen, da keineTerminsmitteilung an D erfolgt ist (§ 43 II ZVG). Wenn der Zuschlagsbeschluss rechtskräftig geworden wäre, hätte ich kein Problem. Allerdings wurde dieser dem D ja auch nicht zugestellt und ist m.E. daher noch nicht rechtskräftig.
Was ist zu tun? Muß der zuschlagbeschluss (auch ohne Beschwerde) von Amts wegen aufgehoben werden?
Evtl. jetzt noch Zuschlagsbeschluss an D nachträglich zustellen? Was ist mit dem Verteilungstermin? Aufheben oder durchziehen?
unwirksamer Zuschlagsbeschluss
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Die Meinungen gehen sicher auseinander, aber ich würde D den Zuschlagsbeschluss samt Ladung um Verteilungstermin zustellen und die Beschwerdefrist abwarten. Beim Verteilungstermin ist es Geschmackssache. Entweder verlegen oder durchführen, da es streng nach Gesetz auf die Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses nicht ankommt. Auf jeden Fall würde ich mit der Auszahlung von Beträgen warten, bis Rechtskraft eingetreten ist
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würde ich genauso machen. Von Amts wegen Zuschlag aufheben geht m.E. gar nicht
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Hat man den Zuschlag erteilt, braucht man eine Beschwerde. Ich würde es so wie Silvio machen.
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