Ich steh ehrlich gesagt mit der Verwaltungsvollstreckung manchmal immernoch auf Kriegsfuß
Aktuell beantrag eine Krankenkasse aufgrund eines vollstreckbaren Austandsverzeichnisses einen PfÜB
Zusätzlich zu den Beträgen aus dem Austandsverzeichnis wird eine 20 EUR Gebühr gem. § 339 III AO als "festgesetzte Kosten" verlangt, und natürlich die 20 EUR Gerichtskosten (2111 GKG).
Die 20 EUR gem § 339 III AO fallen aber nur bei der Verwaltungsvollstreckung (Pfändungsverfügung) an, oder? Und nicht wenn selbst ein PfÜB-Antrag gem. ZPO gestellt wird?