Hallo Zusammen,
steh gerade auf dem Schlauch und bräuchte Hilfe;)
Es wurde Kostenfestsetzung nach § 788 ZPO beantragt. Neben Kosten für nen PfüB wird auch eine 1,5 Einigungsgebühr für eine Teilzahlungsvereinbarung geltend gemacht.
Der Schuldner wendet sich im Rahmen des rG dagegen. Er trägt vor, dass die Vereinbarung während der ZwV erfolgt und daher nur ne 1,0 Geb. entstanden ist.
Die Vereinbarung (in der die 1,5 Geb. drinsteht) hat der Schuldner aber unterschrieben.
Der Gläubiger sagt nun es lag kein gerichtl anhängiges Verfahren mehr vor, da der PfüB bereits zugestellt war.
Was denkt ihr darüber?