Hallo miteinander,
ich habe einen Erbvertrag vorliegen, welcher zwischen dem Erblasser, seine Frau und den beiden Kindern geschlossen wurde. Zum Zeitpunkt des Erbfalls hat sich der Nachlass nur aus Grundbesitz zusammengesetzt, welcher teilweise auch belastet war. Bankguthaben oder anderer Nachlass war nicht vorhanden. Zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung sollen die Verhältnisse genauso gewesen sein.
Die Ehegatten haben ihre Kinder hinsichtlich diverser landwirtschaftlicher Grdste (Wert ca. 30.000 EUR) zu befreiten Vorerben und ihre Abkömmlinge zu Nacherben eingesetzt.
Der Erblasser hat Kind 1 den bebauten belasteten Grundbesitz (Wert ca. 500.000 EUR; belastet mit ca. 260.000 EUR) als befreiten Vermächtnisnehmer hinterlassen. Seine Abkömmlinge sollen Nachvermächtnisnehmer sein. Sollte Kind 1 den Erbfall jedoch nicht erleben, so sollen seine Abkömmlinge befreite Vorerben und die Abkömmlinge von Kind 2 Nacherben sein.
Dann erklären die Ehegatten:
"Nachdem wir unsere Kinder hinsichtlich des Grundbesitzes zu Nacherben eingesetzt haben, vermachen wir uns wechselseitig das gesamte übrige Vermögen. Was nach dem Tod des Längstlebenden von uns noch vorhanden ist, soll unseren Kindern zu gleichen Teilen zufallen. Im Übrigen soll der Überlebende von uns über sein restliches Vermögen und das auf ihn übergegangene vermachte Vermögen frei verfügen und auch testieren können."
Der Erblasser hat noch ein weiteres Grundstück (Wert ca. 890 EUR), welches in dem Erbvertrag nicht erwähnt wurde.
Wie würdet ihr diesen Erbvertrag auslegen? Ich habe die ganzen verwirrenden widersprüchlichen Rechtsbegriffe mal kursiv gemacht ...