In meiner Akte soll eine Eigentumsumschreibung erfolgen.
Im KV ist aufgeführt, dass die Maklercourtage i. H. v. 5,95 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von den Käufern zu zahlen ist.
Somit muss ich die Courtage für die Berechnung der GK berücksichtigen (§ 47 S. 2 GNotKG). Ich nehme dann doch die kompletten 5,95 % (inkl. Mehrwertsteuer) und rechne diese auf den Kaufpreis drauf. Die Summe lege ich dann der Gebührenberechnung zu Grunde.
Wenn ich mal nur die Angabe der Höhe der Courtage habe, z. B.: 5,00 % zzgl. MwSt, dann müsste ich mit 5,95 % rechnen oder?
Auch bei der Eintragung einer Vormerkung müsste ich diese Erhöhung des Kaufpreises berücksichtigen oder?