Guten Morgen alle miteinander,
ich bin in Handelsregistersachen nicht so fit und bräuchte mal kurz Eure Hilfe.
Der Wohnort des Geschäftsführer hat sich geändert. Nun soll ich das anmelden. Ehrlich gesagt, ich finde die Vorschrift nicht, wonach der Wohnortwechsel des Geschäftsführer anmeldepflichtig ist. Ich habe beim zuständigen Richter schon nachgefragt und er verwies mich auf § 43 Nr. 4 HRV. Da steht aber nur, dass der Wohnort und die jeweils sich darauf beziehenden Änderungen in Spalte 4 anzugeben sind. Von einer Anmeldung durch den Notar steht da nichts.
Kann jemand von Euch Licht ins Dunkel bringen.