Ich stehe gerade auf dem Schlauch Die Betroffene hat eine Rentenversicherung, deren Rückkaufswert nebst restlichem Vermögen derzeit noch nicht dazu führt, dass ich nach § 1836 e BGB zurück fordern kann (später dann schon). Die Betreuerin reicht nun einen Genehmigungsantrag ein, wonach sie für die Rentenversicherung einen Verwertungsausschluss vereinbaren will, was auch zur Folge hat, dass die Versicherung nicht gekündigt, abgetreten, beliehen werden kann usw. Unterliegt dies dem Genehmigungstatbestand des § 1812 BGB? Ich denke schon, dass hier eine Verfügung über die Forderung vorliegt, oder?
Wenn ja, haltet Ihr das für genehmigungsfähig?