Hallo,
habe hier ein paar Beträge vorher etwas gelesen, was mich stutzig macht. Wenn man von einem Genehmigungserfordernis bei einer Girokontoauflösung ausgeht, sind dann Behördenbetreuer davon befreit? Ist mir bisher noch nicht unter gekommen, ist aber interessant und würde ich gerne näher wissen. Kann mir das jemand erklären?
Vielen Dank!
Sind Behördenbetreuer von Genehmigung zur Girokontoauflösung befreit?!
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1.) mal muss man überhaupt zu einer Genehmigungspflicht bei Girokontoauflösung kommen
2.) ist der Behördenbetreuer in der Aufzählung des § 1908 i II BGB enthalten, der dann ebenfalls die üblichen Befreiungen von
§ 1812 BGB genießt. -
Danke!
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1.) mal muss man überhaupt zu einer Genehmigungspflicht bei Girokontoauflösung kommen
2.) ist der Behördenbetreuer in der Aufzählung des § 1908 i II BGB enthalten, der dann ebenfalls die üblichen Befreiungen von
§ 1812 BGB genießt.zu 1.: genau, ist ziemlich umstritten
zu 2.:
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