Guten Morgen,
ich habe einen Fall auf dem Tisch:
Baufirma hat im Jahr 2009 dem Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft nach VOB übersandt. Nach Ablauf der Gewährleistung forderte die Baufirma die Unterlage unter der zuletzt angegebenen Anschrift zurück. Leider ohne Erfolg.
Da nach Recherche nicht sicher ist, ob die Auftragsfirma noch existent ist, frage ich mich, ob ein Aufgebotsverfahren möglich ist.
Danke!