Hallo,
im Grundbuch sind A und B zum Gesamtgut der Errungenschaftsgemeinschaft der Republik Kroatien eingetragen.
A ist verstorben und von seiner Frau B sowie den Kinder 1,2,3 je zu 1/4 (gegenständlich beschränkter Fremdrechtserbschein).
Wie erfolgt die Eintragung im Grundbuch?
Vielen Dank