Ich bin neu im Grundbuchbereich und neu in meinem Bezirk:
Nach der Angabe des Notars handelt der Bürgermeister im notariellen Kaufvertrag. Wie wird die Vertretungsmacht des Bürgermeisters gegenüber dem GBA im Rahmen des § 20 GBO nachgewiesen? Es steht nur die bloße Feststellung im Vertrag, dass Person X als Bürgermeister handle. Das geht doch nur über eine Bescheinigung der Rechtsaufsicht in der Form des § 29 GBO? Mir ist es (zumindest noch) nicht (amts-)bekannt...
Könnte der Notar, wenn ihm definitiv bekannt ist, dass sein Gegenüber der Bürgermeister ist, dessen Vertretungsbefugnis gem. § 21 BNotO bescheinigen?
Und könnte man eine solche Bescheinigung in einer Formulierung wie etwa "Es erscheint Bürgermeister Rüdiger Meister, persönlich bekannt" erblicken?