Hallo zusammen,
ich brauche mal wieder eure Hilfe.
Ich bin unter anderem zuständig für die Klaueln in Verwahrsachen.
Nun wir mir folgender Antrag vorgelegt:
"... wir überreichen anbei die vollstreckbare Grundschuldbestellungsurkunde Ur. Nr.. vom... des verstorbenden Notars ... mit der Bitte die Vollstreckungsklausel auf den Betrag X einzuschränken.
Begründung:
Aufgrund der Abtretung eines nachrangigen Teilbetrages in Höhe von Y ist die Einschränkung auf enen Betrag von X nebst Zinsen notwenig. Die Kopie des entsprechenden Grundbuchauszuges haben wir beigefügt."
Die Abtretung ist im Grundbuch eingetragen. In der Grundakte befindet sich auch die entsprechende Abtretungserklärung.
So, nun meine Fragen:
1) Kann ich die vollstreckbare Ausfertigung einschränken ohne eine Teilausfertigung für den abgetretenen Betrag zu erteilen?
2) Muss ich auch in diesem Fall den Eigentümer/Schuldner anhören?
Vielen Dank schon mal