Einbenennung

  • Hallo liebe Kollegen.

    Habe folgenden Fall:

    Männlicher Erblasser, welcher vier Söhne mit seiner vorverstorbenen Ehefrau hatte. Die Ehefrau hatte zudem einen nichtehelichen Sohn geboren 1956. Abstammungsurkunde dieses nichtehelichen Sohnes liegt mir vor. Bei Eltern ist ein anderer als Vater genannt. Bei "Änderungen des Geburtseintrags" heißt es "Die Vaterschaft ergibt sich aus einem Randvermerk". Der Ehemann der Mutter hat dem Kind seinen Familiennamen xy erteilt".

    Ich sehe es so, dass eine Vaterschaft zwischem dem Erblasser und dem nichtehelichen Sohn seiner Ehefrau nicht bestand und lediglich eine Einbenennung erfolgte, welche keine Auswirkung auf die Verwandtschaft hat.
    Weiß denn jemand, ob dies früher anders war, sprich die Einbenennung Auswirkungen auf die Vaterschaft hatte?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  • "Weiß denn jemand, ob dies früher anders war, sprich die Einbenennung Auswirkungen auf die Vaterschaft hatte?"

    Nein, Einbenennung war immer nur die Namenserteilung.

  • Einbenennung ist immer nur die Erteilung des Namens (auch schon früher) gewesen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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