Akteneinsicht Nachlassakte

  • Hallo,
    ich habe ein kurze Frage an Euch:
    Ich habe hier drei Nachlassakten nach einem Erblasser: Eine IV-Sache, Nachlasspflegschaftssache und eine Ausschlagungsakte.
    Das Testament und Eröffnungsprotokoll wurden ihm als gesetzlicher Erbe übersandt. In der Ausschlagungunsgakte habe ich den Erben informiert, dass die Testamentserben ausgeschlagen haben und er nunmehr als Erbe in Betracht käme aufgrund gesetzlicher Erbfolge.
    Nunmehr beantragt er Akteneinsicht in die Nachlassakten nehmen zu dürfen bei seinem Wohnsitzgericht.
    Kann ich die Akten zu dem Nachlassgericht senden mit der Bitte ... Akteneinsicht in die Nachlassakten zu gewähren?
    Oder schreiben ich ihm, dass er sich an den Nachlasspfleger wenden soll.
    Ich denke er will in die Akten gucken, da er überlegt auch auszuschlagen...oder wenn was da ist an Vermögen eben nicht:).
    Die Ausschlagungsfrist läuft auf jeden Fall noch für ihn...
    Wie handhabt ihr das denn so?
    Liebe Grüße Hanna

  • Dass der Erbe ein vollumfängliches Akteneinsichtsrecht hat, dürfte unstrittig sein. Akteneinsicht muss daher auf seinen Antrag hin in alle Akten gewährt werden. Wenn die Akte (die Akten) nicht zu dick ist, kann man ihm auch eine vollständige Aktenkopie der Einfachheit halber zusenden.

    Ich würde den Erben mit der Information über die Einsichtsgewährung nochmals auf die Ausschlagungsfrist hinweisen und Ihm auch den Hinweis geben, dass er sich wegen weiterer Informationen zum Nachlass auch an den Nachlasspfleger wenden kann....

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!