Hallo,
ich habe ein kurze Frage an Euch:
Ich habe hier drei Nachlassakten nach einem Erblasser: Eine IV-Sache, Nachlasspflegschaftssache und eine Ausschlagungsakte.
Das Testament und Eröffnungsprotokoll wurden ihm als gesetzlicher Erbe übersandt. In der Ausschlagungunsgakte habe ich den Erben informiert, dass die Testamentserben ausgeschlagen haben und er nunmehr als Erbe in Betracht käme aufgrund gesetzlicher Erbfolge.
Nunmehr beantragt er Akteneinsicht in die Nachlassakten nehmen zu dürfen bei seinem Wohnsitzgericht.
Kann ich die Akten zu dem Nachlassgericht senden mit der Bitte ... Akteneinsicht in die Nachlassakten zu gewähren?
Oder schreiben ich ihm, dass er sich an den Nachlasspfleger wenden soll.
Ich denke er will in die Akten gucken, da er überlegt auch auszuschlagen...oder wenn was da ist an Vermögen eben nicht:).
Die Ausschlagungsfrist läuft auf jeden Fall noch für ihn...
Wie handhabt ihr das denn so?
Liebe Grüße Hanna
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