Hallo liebe Kollegen,
ich komm hier grad nicht weiter. Ich habe hier einen Antrag auf Bewilligung von PKH unter Beiordnung des Rechtsanwalts. So weit so gut. Nach Bewilligung der PKH soll "gegen den Sch. für das mit Beschluss des anerkennendes Gerichts vom ... festgesetzte Zwangsgeld in Höhe von 500,00 nebst ... Kosten der Zwangsvollstreckung beizutreiben und das beigetriebene Zwangsgeld gem. § 261 Ziff. 3 GVGA an die Staatskasse abzuführen". So stehts da drin, ist ja nicht mal richtig Deutsch. Hach...Ferner soll ohne mündliche Verhandlung entschieden werden und Sch. nicht mehr als 10 Tage Anhörungsfrist bekommen.
Was ist denn das? Ich versteh überhaupt nur Bahnhof. Bin ich dafür überhaupt zuständig??
Brauche dringend Hilfe, ich weiß nicht mal annähernd, was ich hier machen soll. PKH-Bewilligung bekomme ich ja hin, aber den Rest?
Hatte das schon mal jemand?? Ist doch bestimmt Richtersache, oder? B