Beim Finanzgericht ist es ähnlich wie beim Sozialgericht d.h. Kostenfestsetzung (allerdings hier Festgebühren nach Streitwert), PKH-Vergütung, Überprüfung PKH-Bewilligung mit Änderung/Aufhebung, Vergütung Sachverständige, Rechtsantragsstelle, diverse Verwaltungstätigkeiten ...
Ein Großteil des Aufgabengebietes ist zudem die Berechnung der Streitwerte für alle Verfahren (wofür steuerliches Hintergrundwissen von Vorteil ist) und ab und zu die Mithilfe bei der Berechnung von Kostenquoten. Vielfach kommen die UdG bei den FG daher aus der Finanzverwaltung.