Mutter ist Alleinerbin, minderjähriges Kind Vermächtnisnehmer, Erblasserin (Großmutter) hat Testamentsvollstreckung angeordnet und die Tochter zum TV bestimmt. Die Testamentsvollstreckung durch die Mutter bezieht sich ausschließlich auf die dem Enkel zugedachten Vermächtnisse. Im Verfahren über den Antrag auf Erteilung des TV-Zeugnisses will der Richter den minderjährigen Enkel als Beteiligten anhören.
Ist ein Ergänzungspfleger einzusetzen?