Ergänzungspflegschaft

  • Mutter ist Alleinerbin, minderjähriges Kind Vermächtnisnehmer, Erblasserin (Großmutter) hat Testamentsvollstreckung angeordnet und die Tochter zum TV bestimmt. Die Testamentsvollstreckung durch die Mutter bezieht sich ausschließlich auf die dem Enkel zugedachten Vermächtnisse. Im Verfahren über den Antrag auf Erteilung des TV-Zeugnisses will der Richter den minderjährigen Enkel als Beteiligten anhören.

    Ist ein Ergänzungspfleger einzusetzen?

  • Was ich an dem Sachverhalt nicht verstehe, ist, ob es sich hierbei um eine Verwaltungsvollstreckung bzgl. der Vermächtnisse handelt oder nur um eine Testamentsvollstreckung zur Erfüllung des Vermächtnisses handelt?
    Dennoch würde ich spontan sagen, dass ein Ergänzungspfleger erforderlich ist, weil die Tochter auf der einen Seite als Alleinerbin steht und gleichzeitig noch (wahrscheinlich) alleine sorgeberechtigt ist für ihr minderjähriges Kind. Und das Kind erlangt einen rechtlichen Vorteil und deswegen würde ich sagen, dass ein Ergänzungspfleger oder zumindest ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist aber 100 %ig bin ich mir nicht sicher...

  • Ja, dem Endergebnis kann man sich nur anschließen: Ein rein abstrakter Interessengegensatz reicht nicht aus, § 1796 BGB verlangt für den teilweisen Entzug der Vertretungsmacht (als Voraussetzung für die Bestellung eines Ergänzungspflegers). Dies ist entsprechend § 1796 II BGB auf den Einzelfall zu beziehen, wobei sich die Begründung nicht nicht allgemeinen Ausführungen (ohne Bezug auf das konkrete Verhältnis Elternteil- Kind) erschöpfen darf/ sollte.

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