Hallo,
ich habe hier in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zum ersten Mal folgenden Fall:
Im Januar geht ein KFA ein. In diesem rechnet der RA noch nach altem Recht (vor 01.08.13) ab. Der KFB ergeht wie beantragt. Jetzt geht ein neuer KFA ein indem korrekt nach neuem Recht abgerechnet wird. Die Gegenseite teilt mit, dass das KFV rechtskräftig abgeschlossen ist. Über die Gebühren und deren Höhe wurde bereits rechtskräftig entschieden.
Ich würde mich anschließen, wie seht Ihr das?