Liebes Forum,
wie kann ein als Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt bei nachfolgendem Sachverhalt abrechnen:
Gegenstand des aktuellen Verfahrens ist die Wohnungskündigung des Betroffenen.
Der Beschluss enthält den ausdrücklichen Vermerk: "Die Führung dieser Verfahrenspflegschaft erfordert eine anwaltspezifische Tätigkeit".
Wie kann hier nach RVG abgerechnet werden?
6300 ff. gilt nur für Freiheitsentziehung bzw. Unterbringung...
Danke!