Folgender Fall:
gesetzliche Erbfolge - Abkömmlinge A, B und C, alle wussten seit dem Tod des Erblassers Bescheid.
Kurz vor Ablauf der 6-Wochenfrist schlagen Abkömmlinge A und B aus, Nächstberufene sind ihre volljährigen Kinder. Diese schlagen nach weiteren 5 Wochen ebenfalls aus. Hierdurch tritt eine Erhöhung des Erbteils von C ein. Dieser meldet sich nun und sagt, ein Drittel der Schulden hätte er ja noch gezahlt, aber alles kann er nicht zahlen!
Kann er noch ausschlagen? Das ist doch kein Fall von § 1951 BGB, oder?
Oder Anfechtung und Ausschlagung insgesamt?
Oder ganz easy: Kenntnis vom Anfall der Erbschaft an ihn als Alleinerben erst jetzt?