Verfahren 1: Kindes- und Trennungsunterhalt
Verfahren 2: eA Trennungsunterhalt
Im Verfahren 1 gab es einen Termin.
Später gab es einen Termin für beide Verfahren. Hierin wurde ein beide Verfahren beeendender Vergleich geschlossen. Kosten: Für Verfahren 1 gegeneinander aufgehoben, für Verfahren 2 1/4 ASt. und 3/4 Ageg.
Wo finde ich was, wieviel von den gemeinsamen Kosten (Vergleichsgebühr, Fahrtkosten für Termin 2) auf welches Verfahren entfällt? Ich find's einfach nicht ...