Im Grundbuch sind A, B und C als Eigentümer eines Flurstücks (bebaut mit einem Wohnhaus) mit je 1/3-Anteil als Eigentümer eingetragen. Auf jedem Anteil ist eine Grundschuld eingetragen. E sind drei unterschiedliche Gläubiger.
Die Eigentümer bewohnen das Haus gemeinschaftlich. Es besteht eine Verwaltungs- und Benutzungsregelung, die im Grundbuch eingetragen ist.
U.a. steht die Nutzung zweier Bühnenräume nach dieser Regelung A alleine zu.
A und B ändern in einem notariell beurkundeten Vertrag diese Regelung dahingehend, dass die Nutzung der genannten Bühnenräume künftig B alleine zustehen soll.
M.E. müsste der Gläubiger des belasteten Anteils von A zustimmen, da seine Sicherheit an Wert verliert. Die anderen beiden Gläubiger müssen nicht zustimmen, da sie hinzugewinnen (B) oder nicht betroffen sind (C).
Wie seht Ihr das?