Hallo zusammen!
Ich habe hier ein Kostenproblem (Strafsache) und komme nicht weiter.
Zum Sachverhalt:
Nebenklägerin wurde Beistand bestellt. Im Termin wird ihr zudem für Adhäsionsanträge PKH bewilligt. Der RA nimmt die Adhäsions-Anträge im Termin zurück.
Nun beantragt er zum einen die normalen Gebühren im Strafverfahren. Zum anderen auch die Verfahrensgebühr VV3100, die Terminsgebühr VV3104 und die nochmal Auslagenpauschale.
Ich habe beim Nachlesen stets nur gesehen, dass dem Adhäsionsvertreter die 4143 festgesetzt wurde (aber das kann mir ja egal sein, weil das eine 2,0 Gebühr ist), ggf. noch eine Einigungsgebühr.
Bzgl. Der Auslagenpauschale hab ich im Forum schon gesehen, dass das streitig zu sein scheint, ob man das Adhäsionsverfahren als eine oder mehrere Angelegenheiten im Sinne des RVG geht, aber überwiegend scheint es als 2 betrachtet werden. Die TE-Gebühr macht mir aber irgendwie Bauchschmerzen, weil in Zivilsachen eine TE-Gebühr ja alle Termine abdeckt und es mir „falsch“ vorkommt, 2 anzusetzen – und weil ich TE-Gebühr in Adhäsionsverfahren noch nirgends gesehen habe. Aber wenn man konsequent ist mit den 2 Angelegenheiten, müsste das doch gehen?
Für Meinungen und Anregungen bin ich sehr dankbar!