Hallo!
Ich stehe ein wenig auf dem Schlauch- vielleicht könnt Ihr mir helfen
Im Grundbuch ist eine Grunddienstbarkeit eingetragen. Als Schlagwort ist dort "Wegerecht" angegeben. Ich wurde nun darauf hingewiesen, dass sich aus der damaligen Bewilligung ( 60er Jahre ) nicht ergibt, dass es sich um ein Wegerecht handelt. Vielmehr ergibt sich ein anderer Dienstbarkeitsinhalt ( Duldung von Grenzbebauung ). Ich soll nun von Amts wegen löschen.
Geht das so einfach ( natürlich nach Anhörung der Beteiligten )? Ist es ein Fall von § 53 GBO oder § 84 GBO? Kommt ggf. eine Berichtigung der damaligen Eintragung ( nach Anhörung ) in Betracht? Vielleicht hab ich auch nur ein Brett vorm Kopf....
Vielen Dank schon mal für die Hilfe