Alles anzeigenIch bin erschüttert, dass solche Vollmachten gerade bei Betreuten verwand werden .
Finanzierungsvollmachten in unbeschränkter Höhe sind bei uns in "normalen" Kaufverträgen die Regel.
Bei Betreuungsverfahren habe ich so etwas noch nicht erlebt, die Notare geben sich hier wohl etwas mehr Mühe - meine ich nicht böse.
Ich würde auch nicht genehmigen, da das Wohl und die Absicherung des Betreuten - für mich - über allem steht.
Da die Anwesen der Betreuten ja oft in hervorragendem (hust!) Zustand sind, sind Modernisierungen in der Regel unumgänglich. Ohne eine Finanzierungsvollmacht, die vor Eigentumsumschreibung eine Kreditaufnahme über den Kaufpreis hinaus erlaubt, kann der Käufer mit dem Anwesen erstmal nichts anfangen, selbst wenn er Kaufpreis und Grunderwerbsteuer sofort nach Fälligkeit bezahlt und alle anderen Unterlagen sofort vorgelegt werden:
Beurkundung Kaufvertrag -> mind. 3 Monate Genehmigungsverfahren bis zur rechtskräftigen Genehmigung -> Anzeige Rechswirksamkeit an FA -> nach 8-10 Wochen GreSt-Bescheid (Gesamt: ca. 5 Monate) -> 6 nach Zahlung UB (Gesamt mit Banklaufzeiten: ca. 7 Monate) -> Antrag auf Eigentumsumschreibung -> mit Glück nach 2 bis 3 Monaten, manchmal (ZGBÄmter BaWü!) auch mal länger, Eigentumsumschreibung (Gesamt: nicht unter 9 bis 10 Monate).Da hat zur Folge, dass die Käufer sich diese Verzögerung mit einem Abschlag auf den sonst erzielbaren Kaufpreis bezahlen lassen.
Die unlimiterte Belastungsvollmacht, bei der nach Zahlung des gesamten Kaufpreises weitere Darlehen auf das Kaufobjekt aufgenommen werden können, vermeidet das und sichert die Vermögensinteressen de Betreuten ab.
Das sind keine Argumente, die stechen! Kein Kaufpreis wird fällig, ehe nicht genehmigt wurde. Wo ist also der Nachteil für den Käufer? Einen Abschlag hierfür kenne ich nicht. Bei uns werden einem die Objekte derzeit geradezu "aus den Händen gerissen". Ein Risiko für den Verkäufer ist es allerdings, wenn der Käufer für Eigenschulden das Objekt verwenden darf, ehe der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Wenn was schief geht, ist Deine Versicherung gefragt.