Bestellung Finanzierungsgrundschuld durch Erwerber weit über den Kaufpreis hinaus

  • Das sind keine Argumente, die stechen! Kein Kaufpreis wird fällig, ehe nicht genehmigt wurde. Wo ist also der Nachteil für den Käufer? Einen Abschlag hierfür kenne ich nicht. Bei uns werden einem die Objekte derzeit geradezu "aus den Händen gerissen". Ein Risiko für den Verkäufer ist es allerdings, wenn der Käufer für Eigenschulden das Objekt verwenden darf, ehe der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Wenn was schief geht, ist Deine Versicherung gefragt.

  • Bei uns werden einem die Objekte derzeit geradezu "aus den Händen gerissen".


    Bei uns nicht - der "Immobilienboom" manifestiert sich darin, dass teilweise die Gutachtenwerte erreicht werden.

    Im übrigen kann der Erwerber bei vernüftig formulierten Belastungsvollmachten vor vollständiger Kaufpreiszahlung das Grundpfandrecht eben gerade nicht für Eigenschulden verwenden. Bei auf den Kaufpreis limitierten Belastungsvollmachten kann er aber auch nach vollständiger Kaufpreiszahlung keine weitere Belastung vornehmen, solange er nicht Eigentümer ist - auch wenn Besitz und Gefahr schon (wie üblich) mit Kaufpreiszahlung übergegangen sind und z.B. ein Dach oder eine Fassade gesichert werden müssen. Welche Interessen des Betreuten dadurch geschützt werden sollen erschließt sich mir nicht.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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