Mietkaution

  • Guten morgen,

    ich bin mir gerade ein bisschen unsicher. Eigentlich war für mich bisher klar eine geleistete Mietkaution gehört zur Masse nach Auszug aus der Wohnung. Jetzt hat mir eine Schuldnerin erzählt der Insolvenzverwalter ihres Lebensgefährten hätte den Anteil seiner Mietkaution sozusagen freigegeben für die Kaution, welche für die neue Wohnung zu leisten sei und sie verseht jetzt nicht warum wir ihren Anteil zur Masse ziehen wollen.

    Gibt es da irgendetwas was ich nicht weiß, eig. ist da das Gesetz doch eindeutig, oder?

  • Okay dann werde ich mal das Netz durchforsten vielleicht finde ich ja die Entscheidung. Danke schön

    Der Hinweis auf § 765 a ist so gemeint, dass die Schuldnerin den Antrag stellen soll oder?

  • mal unabhängig von der Frage der Erklärung nach § 109 InsO und dem damit verbundenen Abschiedskuss zur Mietkaution:

    § 765a ZPO ist in der Insolvenz nur sehr eingeschränkt verwendbar, weil "es nicht Sinn ist, Vermögenswerte der Masse dieser wieder zu entziehen", IX ZB 34/06.

    Gefahr für Leib und Leben bei einer Mietkaution wird schwierig, IX ZB 77/08.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • ich zitiere mich mal selbst, machen ja andere auch:

    InsO §§ 36, 36; ZPO §§ 765a, 850f Abs. 1

    Kündigt der Insolvenzverwalter/Treuhänder die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft, um damit das der Masse gebührende Auseinandersetzungsguthaben zu realisieren, hat der Schuldner keinen Anspruch auf Auskehrung des Teils des Guthabens, den er als Kaution für die von ihm bewohnte Wohnung benötigt.



    BGH, Beschl vom 2. Dezember 2010 - IX ZB 120/10


    Was für die genossenschaftliche Wohnung gilt, dürfte auch bei freiem Wohnraum anzuwenden sein.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Danke für die Antworten ich werde es jetzt das Gericht entscheiden lassen und der Schuldnerin mitteilen, dass sie einen Antrag gem. § 765 a ZPO stellen kann. Mal sehen was unser Gericht dazu sagt.

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