Hallo, Kostenprofis!
Ich hoffe auf Eure Hilfe bei folgendem Fall:
Wir haben Beschwerde gegen den Beschluß des Amtsgericht auf Anordnung der Haft zur Sicherung der Zurückschiebung erhoben. Gleichzeitig wurde beantragt festzustellen, dass die Haft rechtswidrig war. Das Amtsgericht hat die Sache dem Landgericht zur Entscheidung vorgelegt, dieses hat der Beschwerde stattgegeben, der Mandant wurde aus der Haft entlassen und es wurde festgestellt, dass die Haftanordnung rechtswidrig war.
Ich habe bisher keine Erfahrungen mit Beschwerden gegen Abschiebehaftanordnungen und hätte hier Gebühren nach Nr. 6300 VV RVG angesetzt. Allerdings bin ich jetzt unsicher und meine, dass wegen des Feststellungsantrages Nr. 3500 VV RVG zur Anwendung kommen müßte ?! Kann mir jemand helfen, welche Gebühren setze ich an ?
Für Antworten bedanke ich mich schon jetzt !