Ah, da ist sie wieder, die Geringschätzung von Tätigkeiten von denen man selbst keinen Schimmer hat.
Steuerberechnung, ach was, da kauft man sich ein billiges Progrämmchen für 90 Euro, tippt ein paar Zahlen ein und fertig ist das Ganze.
Wozu machen dann Steuergehilfen und Steuerberater jahrelange Ausbildungen? Wahrscheinlich nur, damit sie von der Straße weg sind.
Dazu fällt mir die frühere Zigarettenwerbung vom HB-Männchen ein: "Halt mein Freund, wer wird denn gleich in die Luft gehen". Die Möglichkeit, mit einem "billigen Progrämmchen" eine Lohnabrechnung zu machen, ist keine Geringschätzung der Steuergehilfen, sondern vielmehr ein Hinweis darauf, dass das auch in der Anwaltskanzlei bekannt sein sollte, ist der RA doch nach § 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG) zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen zugelassen. Und dazu darf er sich sicherlich auch eines "billigen Progrämmchens" bedienen, denn auch die Steuerkanzlei schüttelt die Berechnung ja auch nicht aus dem Ärmel, sondern lässt es "durch die Maschine" laufen (Datev usw.). Übrigens, ich habe davon einen blassen Schimmer, besser gesagt, ich kann's mit dem "billigen Progrämmchen".