Hallo,
ich habe vier Einheiten 1,2,3 und 4.
1 bis 3 sind Wohnungen. 4 war bisher Teileigentum.
Eigentümer von 4 sind A, B, C, D
Eigentümer Einheit 1 ist A
Eigentümer Einheit 2 ist B
Eigentümer Einheit 3 ist E.
Die Einheit 4 soll nun aufgehoben werden, da die Werkstatt schon lange abgerissen wurde und die Fläche nun als Gartenfläche dient.
Die Einheit 3 wurde vor 2 Jahren von C+D auf E übertragen und vergessen, dass C+D auch bei Einheit 4 Teileigentümer sind, da die Einheit faktisch nicht mehr gegeben war.
Nun wollen die Eigentümer das Sondereigentum an der Einheit 4 aufheben und die MEA auf die übrigen Einheiten 1-3 verteilen.
Dabei handeln auch C+D mit, die erklären, dass 10/1.000 des TE - entsprechend ihrer MEA als Eigentümer - auf D übertragen werden und dieser die MEA mit dem SE an Wohnung 3 verbindet. Ansonsten verbindet dann noch A entsprechend seinem MEA 10/1.000 mit der Einheit 1 und B entsprechend seinem MEA 10/1.000 mit der Einheit 2.
Meine Frage nun, brauch ich für diese Übertragung nicht zuerst eine Auflassung der MEA - dh. dass ich auch D noch vor Übertragung+Schließung als Eigentümer bei Einheit 4 voreintrage - bzw. müsste nicht die Eigentümergemeinschaft als Ganzen die MEA auf die jeweiligen Einheiten übertragen?!