Vertretungsnachweis eines Zweckverbandes

  • Hallo ihr Lieben,

    ich habe ein Problem hinsichtlich dem Nachweis der Vertretung eines Zweckverbandes..

    Der Zweckverband ist eingetragener Eigentümer der Grundstücke, die nun weiter verkauft werden sollen.

    Die vorgehenden Eintragungen sind erfolgt, aber ohne ersichtliche Prüfung der Vertretungsbefugnis..

    Der Zweckverband besteht aus zwei Städten. Das ergibt sich aus der vorliegenden Zweckverbandssatzung, welche nur in Kopie vorliegt.
    Die Vertretung erfolgt durch den Verbandsvorstand, welcher aus den Bürgermeistern der Verbandsmitglieder besteht.

    Weiter wurden in Kopie die Urkunden hinsichtlich der Bürgermeister der beiden Städte eingereicht.

    Meinem Bauchgefühl nach würde ich jetzt alles oben genannte zumindest in beglaubigter Kopie verlangen wollen.. Gleichzeitig habe ich aber hier auch noch bei BeckOK GBO/Otto GBO § 29 Rn. 113 gefunden, welcher mich nun komplett verwirrt hat..

    Kann mir da vllt jemand helfen? Vielen Dank im Voraus! :)

  • Das hat dieser hier leider nicht.

    Tja, dann helfen die Dienstsiegel der Bürgermeister auch nicht weiter (denn damit ist nur die Vertretung der jeweiligen Gemeinde bestätigt).

    Wird wohl auf eine Bestätigung der Kommunalaufsicht hinauslaufen, dass A Bürgermeister von X-Stadt und B Bürgermeister von Markt Y ist.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ich hatte auch einmal einen Zweckverband und der Vorsitzende verfügte über kein Siegel.
    Nachdem ich einen Nachweis für die Vertretungsbefugnis erfordert habe und einige Telefonate geführt wurden, gab es plötzlich ein Siegel.

    Gruß aus Schleswig-Holstein

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