Liebe Kollegen und Kolleginnen,
in letzter Zeit häufen sich hier die Anträge auf Beratungshilfe gegen die Forderungen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Der Antragsteller begehrt im vorliegenden Fall Beratungshilfe um gegen bereits bestandskräftige Festsetzungsbescheides vorzugehen mit der Begründung, dass die Beiträge durch andere Bewohner der Wohngemeinschaft gezahlt wurden und er die Bescheide auch nie erhalten habe.
Es handelt sich hierbei um eine öffentlich-rechtliche Forderung, die zur Zwangsvollstreckung geeignet ist. Meine Frage: Inwieweit kann man da noch Beratungshilfe bewilligen bzw. kann man da überhaupt Beratungshilfe bewilligen. Die Bescheide sind nicht mehr im Wege des Widerspruches angreifbar.
Was sagt ihr?
LG und Danke im Voraus!