Hallo,
ich benötige zu folgendem Antrag Hilfestellung.
Es wird der Antrag gestellt auf Feststellung der tatsächlichen Pfändungsfreigrenze für den Schuldner mit folgender Begründung:
"Die Unterhaltsleistungen des Schuldners für 2 Kinder belaufen sich auf 712,00 €.
In der erstellten P-Konto-Bescheinigung dürfen aber nur 629,33 € (für die erste und zweite Person, der Unterhalt gewährt wird) ausgewiesen werden."
Der Schuldner bittet deshalb darum, die Pfändungsfreigrenze um den Differenzbetrag zu erhöhen.