Zwangssicherungshypothek auf Ersuchen des Finanzamtes

  • Leviathan hat das formal richtige schon vorgetragene.

    Die Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zinsen, Vollstreckungskosten oder auch das neue Verzögerungsgeld sind zwar keine Steuern, aber sie sind auch nicht einfach Nebenforderungen zur Steuer. Sie sind steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO). Die Ansprüche entstehen aus eigenen Rechtsgrundlagen, haben eigene Fälligkeiten und ihre Festsetzungen sind durch eigene Rechtsbehelfe angreifbar.

    Sie teilen auch nicht den Charakter oder das Schicksal der Steuer. Wenn eine Steuer erlassen oder aufgehoben wird, dann bedeutet dies nicht automatisch, dass die Verspätungszuschläge oder Säumniszuschläge oder Zinsen auch aufgehoben oder erlassen werden müssen, da deren Entstehung an eigene Vorgaben geknüpft ist. Klar, sie orientieren sich im Regelfall alle an der Höhe der Steuer, aber das war es auch schon.

    Der BGH hat bereits vor Jahren entschieden, dass die Säumniszuschläge keine Zinsen im Sinne des BGB sind, sondern Forderungen eigener Art sind.

    Die Verspätungszuschläge sind daher eine Hauptforderung.

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