Hallo zusammen,
der Fall ist wohl so klar, dass sich kein Kommentar darüber auslässt, aber leider sollte ich meine Entscheidung ja mit mehr als nur "is so" begründen ;-)...
Hier rechnet der RA Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder nach JVEG für seinen Mandanten ab, die für die Besprechungen zwischen Mandant und RA in dessen Kanzlei entstanden sind ab...klar ist mir, dass diese nicht erstattungsfähig sein können, aber leider entbehrt sich mir, woraus sich das ergibt...vielleicht hat jmd. von euch eine Idee bzw. eine Lösung????