Wenn dir persönlich als zuständiger Rechtspfleger so ein Schreiben schon mal im Original vorgelegen hat, ist das deine Sache. Ich habe noch keins gesehen.
Und das mir einer sagt, er habe schon mal eins in den Fingern gehalten, genügt mir genauso wenig wie eine Eintrag aus Wikidings.
Ich habe nicht gesagt, dass es in jedem Einzelfall von neuem anzufordern ist.
Und persönlich bin ich bisher nicht geworden.
Es gibt eben Vorgaben, die Einzuhalten sind. Wenn das juristisch ungebildete Antragsteller nicht verstehen, ist das ja nachvollziehbar. Bei allen anderen für mich nicht. Aber dafür gibt es für uns den § 9, muss jeder wissen, wie er damit umgeht.
Damit