Ich hafte ja auch nicht für evtl. Fehler der Urkundsbeamten. Könnte ich ihnen vorschreiben, wie sie etwas zu erledigen haben, müsste ich auch für evtl. Rechtsfolgen haften. Und ob da meine Haftpflichtversicherung dann einspringt?Nein, ich hafte nicht für ihre Fehler, aber ich habe sie in meiner Haftpflichtversicherung mitabgesichert (ausdrücklich vereinbart!)
Lässt hier ein Kollege gerade über seine Versicherung prüfen.
Mitversichert sind -soweit mir bekannt- die Mitarbeiter (nur) als -weisungsgebundene- Vollzugsbevollmächtigte bzw. als -weisungsgebundene- Notariatsmitarbeiterinnen. Nicht aber als -weisungsunabhänige- Urkundsbeamte.