Auseinandersetzungsbilanz GbR

  • Hallo zusammen,

    wir haben ein Teil-Urteil des LG Frankfurt vorliegen, wonach der Steuerberater verurteilt wurde, eine Auseinandersetzungsbilanz für eine GbR zu erstellen. Der Steuerberater wurde sodann aufgefordert, diese zu erstellen und einreichen. Bis heute liegt die Auseinandersetzungsbilanz jedoch nicht vor. Es stellt sich nunmehr die Frage, ob wir aus dem Urteil vollstrecken können oder ob ein Zwangsgeld beantragt werden muss.

    Es wäre toll, wenn hier jemand weiterhelfen könnte.

    Grüße
    flyaway

  • ob wir aus dem Urteil vollstrecken können oder ob ein Zwangsgeld beantragt werden muss.

    Das Wort "oder" ist lediglich falsch, denn es muss "und" lauten. Die Verhängung und Vollstreckung von Zwangsgeld == einzig mögliche Vollstreckung aus dem Urteil (wobei ich jetzt mal unterstelle, dass es eine unvertretbare Handlung ist, die da vom Steuerberater gefordert ist).

    sorry, keine rechtliche Beratung im Forum :(

    Das ist es aber nicht, wenn eine Rechtsanwaltsfachangestellte hier genau diese Frage stellt. Wäre ja auch keine, wenn ich die Frage gestellt hätte?

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