Hallo zusammen,
wir haben ein Teil-Urteil des LG Frankfurt vorliegen, wonach der Steuerberater verurteilt wurde, eine Auseinandersetzungsbilanz für eine GbR zu erstellen. Der Steuerberater wurde sodann aufgefordert, diese zu erstellen und einreichen. Bis heute liegt die Auseinandersetzungsbilanz jedoch nicht vor. Es stellt sich nunmehr die Frage, ob wir aus dem Urteil vollstrecken können oder ob ein Zwangsgeld beantragt werden muss.
Es wäre toll, wenn hier jemand weiterhelfen könnte.
Grüße
flyaway