Hallo,
Gegenseite hat Klage über 5000 € eingereicht ohne die angefallene Geschäftsgebühr als Nebenforderung.
Urteil dann Zahlung 5000€ und Kostenauferlegung.
So nun kam der Kostenfestsetzungsantrag: 1,3 GG
1,3 VG
abzüglich Anrechnung -0,65 GG
Wir legten dann Beschwerde ein, da die GG nicht im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden kann.
Das Landgericht hat nun auch die Beschwerde zurückgewiesen. Begründung: Soweit der Beklagte meint, dass eine GG nach 2300 VV im Rahmen der Kostenfestsetzung gar nicht geltend gemacht werden darf, ist dies nicht zutreffend. Dies wäre nur dann der Fall, wenn sie gar nicht entstanden wäre. Ich steh da gerade auf dem Schlauch, denn die Klägerseite hätte doch die GG mit einklagen müssen, dann hätte sie im Kostenfestsetzungsverfahren die 1,3 VG abzüglich Anrechnung beantragen können. Doch so kann sie doch nur die 1,3 VG ohne Anrechnung geltend machen.