Hallo,
in einer familienrechtlichen Sache möchte ich ein Zwangsgeld vollstrecken, weil der Schuldner die Auskunft nicht erteilt. Ich finde in meinen Unterlagen nur, dass der Gegenstandswert sich "nach dem Wert der vorzunehmenden Handlung" bemisst.
Wie bestimme ich den Wert? Es geht um Auskunft über das Vermögens zur Unterhaltsberechnung. Zwangsgeld in Höhe von 500,00 € ist festgesetzt worden.
Wenn ich jetzt den Streitwert nicht so recht weiß, kann ich dann die konkrete Summe im Antrag offen lassen?
Danke vorab.
Liane